Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld



Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind 67 Prozent. Es ersetzt also immer nur einen Teil des Ausfalls, nie den vollen Verdienst.
Kann ich als Beschäftigter selbst Kurzarbeitergeld beantragen?
Nein. Nur der Arbeitgeber kann den Arbeitsausfall anzeigen und den monatlichen Leistungsantrag stellen. Beschäftigte wenden sich an ihren Arbeitgeber.
Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Die Regellaufzeit beträgt 12 Monate und kann durch Rechtsverordnung auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Für 2026 gilt nach den vorliegenden Berichten: Betriebe, die vor dem 1. Januar 2026 in Kurzarbeit waren, können bis zu 24 Monate beziehen, längstens bis 31. Dezember 2026. Wer erst 2026 neu startet, erhält 12 Monate. Ab 1. Januar 2027 gilt wieder 12 Monate für alle.
Ist Kurzarbeitergeld steuerpflichtig?
Nein, es ist steuerfrei. Aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt: Es wird bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige Einkommen mitgezählt. Wer Kurzarbeitergeld bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben, und es kann eine Steuernachzahlung entstehen.
Was geschieht, wenn ich während der Kurzarbeit krank werde?
Nichts Schlimmes: Kranke Beschäftigte sind nicht vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen. Die Krankheit nimmt niemandem den Anspruch, und die Sozialversicherung läuft weiter.
Bekommen Minijobber Kurzarbeitergeld?
Nein. Geringfügig Beschäftigte sind ausgeschlossen, ebenso Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer und Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Gelten die erhöhten Sätze aus der Pandemie noch?
Nein. Die Sätze von 70 und 77 Prozent ab dem vierten Monat und 80 und 88 Prozent ab dem siebten Monat galten nur während der Pandemie und sind ausgelaufen. Aktuell sind es 60 und 67 Prozent. Artikel, die höhere Sätze versprechen, sind veraltet.
Wo beantragt man Kurzarbeitergeld?
Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit an, in deren Bezirk der Betrieb liegt, und stellt dort monatlich den Leistungsantrag. Beschäftigte selbst stellen keinen Antrag.
Was muss ich tun, wenn ich Kurzarbeitergeld beziehe?
Die Lohnabrechnung prüfen, einen Teil des Geldes für eine mögliche Steuernachzahlung zurücklegen und die Steuererklärung abgeben. Bei Fragen zum eigenen Fall ist die Agentur für Arbeit die richtige Anlaufstelle — diese Seite kann nur allgemeine Informationen geben.
Bildnachweise: Historische Werkstatt, Wanderwegweiser mit Lutherrose, Leuchtturm in Warnemünde. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein die zuständige Agentur für Arbeit. Beträge und Regeln ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Agentur für Arbeit, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.