Kurzarbeitergeld Verstehen

Kurzarbeitergeld in Deutschland, in klarem Deutsch erklärt

Saison- und Transfer-Kurzarbeitergeld: die Sonderformen

Baustelle in Berlin
Baustelle in Berlin. Foto: Wikimedia Commons, CC BY 3.0 de.
Feld bei Dülmen
Feld bei Dülmen. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Containerterminal Altenwerder in Hamburg
Containerterminal Altenwerder in Hamburg. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 de.

Neben dem konjunkturellen Kurzarbeitergeld gibt es zwei Sonderformen. Sie haben eigene Anlässe und eigene Regeln — wer sie mit der Hauptform verwechselt, rechnet falsch.

Saison-Kurzarbeitergeld

Das Saison-Kurzarbeitergeld gleicht Arbeitsausfälle in der Schlechtwetterzeit aus. Es ist vor allem für das Baugewerbe und andere witterungsabhängige Branchen gedacht: Wenn Frost, Regen oder Schnee die Arbeit auf der Baustelle unmöglich machen, können Betriebe für die ausgefallenen Stunden Saison-Kurzarbeitergeld erhalten, statt die Beschäftigten zu entlassen oder unbezahlte Ausfallzeiten hinzunehmen. Der Anlass ist hier also nicht ein Auftragsrückgang, sondern das Wetter und die Jahreszeit.

Transfer-Kurzarbeitergeld

Das Transfer-Kurzarbeitergeld greift bei einer Betriebsänderung mit Personalabbau. Wenn ein Betrieb umstrukturiert und Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren, können sie in eine Transfergesellschaft wechseln — eine eigene Gesellschaft, die sie für eine Übergangszeit weiterbeschäftigt, qualifiziert und bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützt. Während dieser Zeit erhalten sie Transfer-Kurzarbeitergeld. Es ist damit keine Brücke zurück in den alten Betrieb, sondern eine Brücke in eine neue Beschäftigung.

FormAnlassZiel
Konjunkturelles KUGAuftragsrückgang oder unabwendbares EreignisArbeitsplätze im Betrieb erhalten
Saison-KUGSchlechtwetterzeit, vor allem im Bauwitterungsbedingte Ausfälle überbrücken
Transfer-KUGBetriebsänderung mit PersonalabbauÜbergang in neue Beschäftigung unterstützen
Nicht jede Kurzarbeit ist konjunkturell. Wer im Baugewerbe arbeitet und im Winter ausfällt, fällt unter das Saison-Kurzarbeitergeld — mit eigenen Voraussetzungen und Fristen. Wer in eine Transfergesellschaft wechselt, fällt unter das Transfer-Kurzarbeitergeld. Die 60- und 67-Prozent-Sätze gelten auch dort, aber Anzeige, Voraussetzungen und Dauer unterscheiden sich. Im Zweifel klärt die Agentur für Arbeit, welche Form im eigenen Fall greift.

Bildnachweise: Baustelle in Berlin, Feld bei Dülmen, Containerterminal Altenwerder in Hamburg. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.

Hinweis

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein die zuständige Agentur für Arbeit. Beträge und Regeln ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Agentur für Arbeit, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.

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