Kurzarbeitergeld in Deutschland, einfach erklärt



Wenn Aufträge wegbrechen, steht ein Betrieb vor einer schwierigen Wahl: Beschäftigte entlassen oder die Arbeitszeit vorübergehend kürzen und die Lücke mit einer Leistung der Arbeitslosenversicherung überbrücken. Genau für diesen zweiten Weg gibt es das Kurzarbeitergeld, kurz KUG. Der Betrieb kürzt die Arbeitszeit, die Beschäftigten erhalten für die ausgefallenen Stunden Kurzarbeitergeld, und der Arbeitgeber bekommt es von der Agentur für Arbeit erstattet. So bleiben Arbeitsplätze erhalten, die sonst verloren gingen.
Diese Seite erklärt das Kurzarbeitergeld Schritt für Schritt: was es ist, wer es bekommen kann, wie es berechnet wird, wie lange es gezahlt wird, wie der Arbeitgeber es anzeigt und beantragt, wie die Auszahlung läuft, welche Sonderformen es gibt, was mit Urlaub und Weiterbildung geschieht und was bei einer Kündigung oder anschließender Arbeitslosigkeit gilt. Alle Beträge sind in Euro angegeben, alle Angaben beziehen sich auf Deutschland und auf den Stand 2026.
Kurzarbeitergeld in einem Absatz
Kurzarbeitergeld ersetzt 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind 67 Prozent. Voraussetzung ist ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall: Mindestens ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebs oder einer Betriebsabteilung muss jeweils mehr als 10 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts verlieren. Nur der Arbeitgeber kann Kurzarbeitergeld anzeigen und beantragen — einzelne Beschäftigte können das nicht. Die Regellaufzeit beträgt 12 Monate; sie kann durch Rechtsverordnung auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick
| Merkmal | Wert (2026) |
|---|---|
| Leistungssatz ohne Kind | 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts |
| Leistungssatz mit Kind | 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts |
| Erheblicher Arbeitsausfall | mindestens ein Drittel der Beschäftigten verliert jeweils mehr als 10 % des monatlichen Bruttoentgelts |
| Regellaufzeit | 12 Monate, durch Rechtsverordnung bis zu 24 Monate verlängerbar |
| Beitragsbemessungsgrenze (Arbeitslosenversicherung) | 8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr) |
| Antragsteller | nur der Arbeitgeber, nicht der einzelne Beschäftigte |
| Leistungsantrag | monatlich, binnen 3 Monaten nach dem Abrechnungsmonat |
| Steuer | steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt — Steuererklärung wird Pflicht |
Wie diese Seite aufgebaut ist
Beginnen Sie mit der Erklärung, was Kurzarbeitergeld ist und wie es sich vom Arbeitslosengeld unterscheidet. Danach folgen Anspruch, Berechnung mit einem durchgerechneten Beispiel, Bezugsdauer mit den Verlängerungsregeln für 2026, Anzeige und Antrag Schritt für Schritt, Auszahlung und Steuer, die Sonderformen Saison- und Transfer-Kurzarbeitergeld, Urlaub und Weiterbildung während der Kurzarbeit, Kündigung und anschließendes Arbeitslosengeld sowie die Fragen und Antworten.
Bildnachweise: Berliner Fernsehturm bei Nacht, Bürogebäude in Aachen, Elbphilharmonie in Hamburg. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein die zuständige Agentur für Arbeit. Beträge und Regeln ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Agentur für Arbeit, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.