Kurzarbeitergeld Verstehen

Kurzarbeitergeld in Deutschland, in klarem Deutsch erklärt

Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Rathaus in Passau
Rathaus in Passau. Foto: Wikimedia Commons, CC BY 4.0.
Glockenspiel am Neuen Rathaus in München
Glockenspiel am Neuen Rathaus in München. Foto: Wikimedia Commons, CC0.
Hohenzollernbrücke in Köln
Hohenzollernbrücke in Köln. Foto: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat ein Betrieb, wenn mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Die Agentur für Arbeit prüft sie anhand der Anzeige und der Unterlagen des Arbeitgebers. Fehlt eine Voraussetzung, gibt es kein Kurzarbeitergeld — auch dann nicht, wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind.

Die Voraussetzungen im Überblick

Wer ist ausgeschlossen?

Keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben drei Gruppen, auch wenn der Betrieb insgesamt Kurzarbeit anzeigt:

Was viele falsch verstehen

Kranke Beschäftigte sind nicht ausgeschlossen. Wer während der Kurzarbeit krank wird, behält seinen Anspruch — die Krankheit nimmt niemandem das Kurzarbeitergeld. Und die Sozialversicherung läuft während der Kurzarbeit unverändert weiter: Die Beschäftigten bleiben kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert. Die Beiträge auf den ausgefallenen Teil des Entgelts trägt der Arbeitgeber allein — für die Beschäftigten ändert sich an ihrem Versicherungsschutz nichts.

Die Schwelle von einem Drittel und 10 Prozent wird oft unterschätzt. Es reicht nicht, dass der Betrieb insgesamt weniger Umsatz macht. Entscheidend ist, dass in einem Kalendermonat mindestens ein Drittel der Beschäftigten jeweils mehr als ein Zehntel ihres Monatsbruttos verliert. Kleinere Kürzungen, die nur wenige Beschäftigte oder nur wenige Stunden betreffen, erfüllen diese Schwelle nicht.

Bildnachweise: Rathaus in Passau, Glockenspiel am Neuen Rathaus in München, Hohenzollernbrücke in Köln. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.

Hinweis

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein die zuständige Agentur für Arbeit. Beträge und Regeln ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Agentur für Arbeit, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.

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