Was ist Kurzarbeitergeld?



Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung. Es springt ein, wenn ein Betrieb vorübergehend weniger Arbeit hat und deshalb die Arbeitszeit seiner Beschäftigten kürzt. Für die Stunden, die ausfallen, erhalten die Beschäftigten einen teilweisen Ersatz ihres Verdienstausfalls — 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind 67 Prozent. Die gesetzliche Grundlage steht im Dritten Buch Sozialgesetzbuch, den §§ 95 bis 111 SGB III.
Der Grundgedanke ist einfach: In einer Krise soll ein Betrieb seine eingearbeitete Belegschaft halten können, statt zu kündigen und später mühsam neu einzustellen. Die Beschäftigten verlieren vorübergehend einen Teil ihres Einkommens, behalten aber ihren Arbeitsplatz. Der Staat trägt einen Teil der Kosten, weil er damit Arbeitslosigkeit verhindert. Kurzarbeit ist deshalb kein Dauerzustand, sondern eine Brücke über eine schwierige Phase.
Wer zahlt was?
Die Beschäftigten bekommen ihr Kurzarbeitergeld nicht direkt von der Agentur für Arbeit. Der Ablauf ist anders: Der Arbeitgeber zahlt das Kurzarbeitergeld zusammen mit dem Lohn für die tatsächlich gearbeiteten Stunden an die Beschäftigten aus. Danach erstattet die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber das ausgezahlte Kurzarbeitergeld. Für die Beschäftigten ändert das an der Höhe nichts — wichtig ist nur, dass der Arbeitgeber der Ansprechpartner für Anzeige und Antrag ist und die Beschäftigten selbst keinen Antrag stellen können.
Drei Formen des Kurzarbeitergeldes
- Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: die Hauptform. Ein vorübergehender Auftragsrückgang aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen eines unabwendbaren Ereignisses führt zu einem erheblichen Arbeitsausfall. Diese Seite behandelt vor allem diese Form.
- Saison-Kurzarbeitergeld: vor allem im Baugewerbe und in witterungsabhängigen Branchen. Es gleicht Arbeitsausfälle in der Schlechtwetterzeit aus.
- Transfer-Kurzarbeitergeld: bei einer Betriebsänderung mit Personalabbau. Beschäftigte, die in eine Transfergesellschaft wechseln, erhalten es während einer befristeten Übergangszeit.
Was Kurzarbeitergeld nicht ist
Kurzarbeitergeld ist kein Arbeitslosengeld. Arbeitslosengeld gibt es erst, wenn jemand tatsächlich arbeitslos ist. Kurzarbeitergeld setzt dagegen voraus, dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht — nur die Arbeitszeit ist vorübergehend gekürzt. Es ist auch kein Lohnersatz für einzelne Beschäftigte, die weniger arbeiten wollen: Der Arbeitsausfall muss den Betrieb oder eine Betriebsabteilung treffen und erheblich sein. Und es ist keine Leistung, die der Betrieb frei auszahlen kann: Die Agentur für Arbeit prüft Anzeige und Antrag und entscheidet.
Bildnachweise: Hochofen 5 im Landschaftspark Duisburg-Nord, Historische Maschinenhalle, Zeche Zollverein in Essen aus der Luft. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein die zuständige Agentur für Arbeit. Beträge und Regeln ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Agentur für Arbeit, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.