Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?



Die Regellaufzeit des Kurzarbeitergeldes beträgt 12 Monate. Sie kann durch eine Rechtsverordnung auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Diese Verlängerung gilt nicht automatisch für jeden Betrieb — sie hängt davon ab, ob und für wen eine Verordnung in Kraft ist. Gerade für 2026 ist die Lage deshalb genauer zu betrachten.
Die Regeln für 2026
Nach den im Oktober 2026 vorliegenden Berichten über die Verlängerungsverordnungen gilt: Die Bezugsdauer ist bis zum 31. Dezember 2026 auf 24 Monate verlängert — aber nur für Betriebe, die bereits vor dem 1. Januar 2026 in Kurzarbeit waren. Betriebe, die erst im Jahr 2026 neu in Kurzarbeit gehen, erhalten die Regellaufzeit von 12 Monaten. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Regellaufzeit von 12 Monaten wieder für alle Betriebe. Eine Verordnung, die die verlängerte Bezugsdauer über 2026 hinaus fortführt, war nach den vorliegenden Berichten bis Oktober 2026 nicht beschlossen.
| Fall | Bezugsdauer |
|---|---|
| Betrieb bereits vor dem 1. Januar 2026 in Kurzarbeit | bis zu 24 Monate, längstens bis 31. Dezember 2026 |
| Betrieb startet erst 2026 neu mit Kurzarbeit | 12 Monate |
| Ab 1. Januar 2027 | 12 Monate für alle |
Die Monate müssen nicht zusammenhängen
Die Bezugsdauer zählt die Monate, in denen tatsächlich Kurzarbeitergeld gezahlt wurde. Fällt die Kurzarbeit zwischendurch weg, weil wieder Vollzeit gearbeitet wird, und setzt später wieder ein, läuft die Bezugsdauer nicht von vorn — die bereits verbrauchten Monate bleiben verbraucht. Eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten hat allerdings eine eigene Folge: Dann muss der Arbeitgeber den Arbeitsausfall neu anzeigen, bevor wieder Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.
Bildnachweise: Sanduhren — Symbol für die Bezugsdauer, Eine leere Kaffeetasse — Symbol für die Pause im Arbeitsalltag, Leeres Großraumbüro. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein die zuständige Agentur für Arbeit. Beträge und Regeln ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Agentur für Arbeit, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.