Kündigung während der Kurzarbeit und Arbeitslosengeld danach



Kurzarbeit schützt nicht vor Kündigung. Das ist ein Missverständnis, das viele Beschäftigte teuer zu stehen kommen kann: Kurzarbeitergeld allein begründet keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Der allgemeine Kündigungsschutz richtet sich nach dem Kündigungsschutzgesetz und dem Arbeitsvertrag, nicht danach, ob Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Wer in Kurzarbeit ist, kann grundsätzlich trotzdem gekündigt werden.
Was eine Kündigung für das Kurzarbeitergeld bedeutet
Endet das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung, endet für die oder den Betroffenen auch das Kurzarbeitergeld — es setzt ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraus. Ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses gibt es kein Kurzarbeitergeld mehr, sondern — bei Vorliegen der Voraussetzungen — Arbeitslosengeld. Auch eine Freistellung ändert daran nichts: Entscheidend ist das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses.
Danach: Arbeitslosengeld beantragen
Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind: Die oder der Betroffene muss arbeitslos sein, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und die Anwartschaftszeit erfüllen. Die Anwartschaftszeit prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall anhand des Versicherungsverlaufs. Die Zeit der Kurzarbeit selbst ist dabei keine Arbeitslosigkeit — sie begründet keinen eigenen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sie verbraucht aber auch keinen: Wer nach der Kurzarbeit arbeitslos wird, steht bei der Anwartschaftszeit nicht schlechter da als ohne Kurzarbeit.
Vorsicht bei Eigenkündigung und Aufhebungsvertrag
Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Die Agentur für Arbeit kann dann für eine Zeit kein Arbeitslosengeld zahlen, weil die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt wurde. Das gilt auch während der Kurzarbeit. Wer einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt, sollte ihn nicht unterschreiben, ohne vorher die Folgen für das Arbeitslosengeld geklärt zu haben — am besten mit der Agentur für Arbeit oder einer Beratungsstelle.
Bildnachweise: Leerer Wohnraum, Pappkarton, Berlin Hauptbahnhof. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.
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