Wie wird Kurzarbeitergeld ausgezahlt, und was gilt steuerlich?



Die Auszahlung läuft über den Arbeitgeber. Die Beschäftigten erhalten ihr Kurzarbeitergeld zusammen mit dem Lohn für die tatsächlich geleisteten Stunden, in der Regel also mit der monatlichen Lohnabrechnung. Erst danach erstattet die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber das ausgezahlte Kurzarbeitergeld. Für die Beschäftigten ist der Arbeitgeber damit der erste Ansprechpartner, wenn etwas mit der Auszahlung nicht stimmt.
Steuerfrei — aber nicht folgenlos
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Es wird nicht direkt versteuert und taucht in der Lohnabrechnung nicht als steuerpflichtiger Lohn auf. Trotzdem hat es steuerliche Folgen: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige Einkommen mitgezählt wird — der Steuersatz auf das übrige Einkommen kann dadurch steigen. Wer Kurzarbeitergeld bezogen hat, muss deshalb eine Steuererklärung abgeben. Und weil der höhere Steuersatz erst mit der Steuererklärung festgestellt wird, kann im Folgejahr eine Steuernachzahlung entstehen.
Sozialversicherung läuft weiter
Während der Kurzarbeit bleiben die Beschäftigten in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung laufen unverändert weiter. Die Beiträge auf den ausgefallenen Teil des Entgelts trägt der Arbeitgeber allein. Für die Beschäftigten ändert sich dadurch an ihrem Versicherungsschutz nichts — auch Rentenansprüche laufen weiter, als ob gearbeitet würde, soweit die Beitragszahlung reicht.
Bildnachweise: Gebäude der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main, Historische Münzen im Münzkabinett Berlin, Messeturm in Frankfurt am Main. Alle Fotos: Wikimedia Commons, frei lizenziert.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein die zuständige Agentur für Arbeit. Beträge und Regeln ändern sich — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Agentur für Arbeit, bevor Sie handeln. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.